AGB und Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
mit Hinweis auf EU-DSGVO und das BDSG (2018)
- Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde, übernimmt die Gesellschaft Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen; daher gelten sie für alle Angebote oder Dienstleistungsanbietungen.
Alle entstehenden Verträge, Vereinbarungen oder andere Absprachen unterliegen in jeder Hinsicht diesen Bedingungen, ausgenommen lediglich in dem Umfang, in dem das am Ort des Abschlusses oder der Durchführung solcher Vereinbarungen oder Verträge geltende Recht einzelne Bedingungen verhindert; in diesem Fall gilt das lokale Recht, jedoch nur in dem von den vorliegenden Bedingungen abweichenden Umfang.
- Die Gesellschaft ist ein Wirtschaftsunternehmen, das sich mit der Geschäftstätigkeit der Inspektion befasst.
Als solches führt sie folgende Tätigkeiten aus:
- Durchführung von Inspektionen, Untersuchungen, Tests, Probenahmen, Messungen und ähnlichen Tätigkeiten;
- Herausgabe von Berichten und Bescheinigungen bezüglich der vorgenannten Tätigkeiten;
- Leistung von Beratungsdiensten im Zusammenhang mit solchen Bereichen.
- Die Gesellschaft handelt für Personen oder Körperschaften, von denen Anweisungen zum Tätigwerden ausgehen (hierin nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet). Keine andere Partei ist weisungsberechtigt, insbesondere betreffend Umfang der Inspektionen oder Erstellung des Berichts oder der Bescheinigung, sofern dieses nicht von Auftraggeber genehmigt wird.
Die Gesellschaft gilt jedoch als unwiderruflich ermächtigt, nach eigenem Ermessen den Bericht oder die Bescheinigung an eine dritte Partei auszuhändigen, sofern aufgrund der Anweisung des Auftraggebers einer dritten Partei eine Zusage in diesem Sinne gegeben wurde oder eine solche Zusage impliziert aus Umständen, Handelsgebräuchen, Usancen oder Praktiken folgt.
- Die Gesellschaft erbringt ihre Dienstleistungen gemäß folgendem Rahmen:
- den spezifischen Anweisungen des Auftraggebers, wie diese von der Gesellschaft bestätigt;
- allen wichtigen Handelsbräuchen, Usancen und Praktiken;
- allen Verfahren, welche die Gesellschaft jeweils aus technischen und/oder finanziellen Gründen für zweckmäßig erachtet.
- Dokumente über gegenseitig erfolgte vertragliche Verpflichtungen zwischen Auftraggeber und Drittparteien, wie z. B. Kopien von Kaufverträgen, Akkreditiven, Konossementen usw. gelten (sofern sie bei der Gesellschaft eingehen) ausschließlich nur als Information, ohne Erweiterung oder Beschränkung der Aufgabe und der Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Die Standarddienstleistungen der Gesellschaft umfassen:
- quantitative und/oder qualitative Inspektion;
- Probenahmen;
- Laboranalyse oder andere Untersuchungen.
- Sonderdienstleistungen, welche den in Absatz 6 verzeichneten Rahmen der Standarddienstleistungen überschreiten, werden von der Gesellschaft nur nach Sondervereinbarung durchgeführt.
Solche besonderen Dienstleistungen sind – zum Beispiel – folgende:
- qualitative und/oder quantitative Garantien;
- gebündelte Dienstleistungen, einschließlich gleichzeitiger Folgetätigkeiten;
- Überwachung voller Industrieprogramme, einschließlich Beratung, terminliche Betreuung und Fortschrittsberichterstattung.
- Vorbehaltlich der Anweisungen des Auftraggebers erstellt die Gesellschaft Inspektionsberichte und Bescheinigungen, welche mit üblicher Sorgfaltspflicht innerhalb der Auflagen der von der Gesellschaft erhaltenen Anweisungen gemachte Meinungsäußerungen darstellen; die Gesellschaft ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf Tatsachen oder Umstände zu beziehen oder darüber zu berichten, die außerhalb der von ihr erhaltenen spezifischen Anweisungen liegen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zu folgendem:
- Sicherstellung, dass die Anweisungen an die Gesellschaft rechtzeitig ergehen, damit diese die erforderlichen Dienstleistungen effektiv erbringen kann;
- Sicherstellung des notwendigen Zugangs der Vertreter der Gesellschaft zu Gütern, Räumlichkeiten, Einrichtungen und Transportmitteln;
- Bereitstellung der eventuell zur Durchführung der erforderlichen Dienstleistungen notwendigen Sondergeräte;
- Sicherstellung aller notwendigen Maßnahmen für die physische und rechtliche Sicherheit aller Arbeitsbedingungen, Orte und Einrichtungen während der Durchführung der Dienstleistungen; der Auftraggeber darf sich dabei nicht auf den Rat der Gesellschaft stützen, ob dieser erforderlich ist oder nicht.
- Durchführung aller notwendigen Schritte zur Beseitigung oder Korrektur jedweder Behinderung oder Unterbrechung bei der Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen.
- Volle Ausübung aller seiner Rechte und Erfüllung aller seiner Pflichten gemäß Kaufvertrag und zwar gleich, ob ein Bericht oder eine Bescheinigung von der Gesellschaft ausgestellt wird oder nicht; anderenfalls hat die Gesellschaft dem Auftraggeber gegenüber keinerlei Verpflichtungen.
- Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Anwendung üblicher Sorgfalt und Sachkenntnis bei der Erfüllung ihrer Dienstleistungen und haftet nur für ihr vom Auftraggeber nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung der Gesellschaft gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich aller Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Kosten, gleich welcher Art und welcher Ursache, übersteigt in keinem Fall die gesamte Globalsumme in Höhe des dreifachen Betrages der für die unter einem bestimmten zu solchen Forderungen führenden Vertrag erforderlichen Dienstleistungen zahlbaren Gebühr, Vergütung oder Provision.
Bezieht sich die zahlbare Gebühr, Vergütung oder Provision auf eine Reihe von Dienstleistungen, wird bei Entstehen einer Forderung hinsichtlich einer der Dienstleistungen die Gebühr oder die Vergütung oder die Provision für die Zweckbestimmung dieses Absatzes durch Bezugnahme auf die für die Durchführung jeder Dienstleistung angefallene geschätzte Anteilszeit entsprechend anteilig zugeordnet.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gesellschaft und ihre Bediensteten, Agenten und Vertragnehmer bezüglich aller Forderungen dritter Parteien wegen Verlust, Beschädigung oder Kosten gleich welcher Art und Ursache, die aus der Leistung, behaupteten Leistung oder Nichtleistung von jedweden Dienstleistungen entstehen, zu schützen, schadlos zu halten und Schaden zu erstatten, und zwar in dem Umfang, in dem der Globalvertrag aller solcher Forderungen betreffend eine einzelne Dienstleistung die in Absatz 10 niedergelegte Beschränkung übersteigt.
- Der Auftraggeber hat alle von der Gesellschaft aufgewandten angemessenen Kosten pünktlich und spätestens 30 Tage nach dem betreffenden Rechnungsstichtag oder in einer anderen dafür schriftlich vereinbarten Weise zu zahlen; anderenfalls werden auf die fälligen Beträge Zinsen zu einem Satz von 5% pro Monat ab Datum der Rechnung erhoben.
- Ist die Gesellschaft aus gleich welchen nicht von ihr zu vertretenden Gründen verhindert, eine Dienstleistung, für welche ihr ein Auftrag erteilt oder mit ihr eine Vereinbarung abgeschlossen ist, durchzuführen oder abzuschließen, dann zahlt der Auftraggeber der Gesellschaft den Betrag der vergeblichen Kosten, die tatsächlich aufgewandt oder entstanden sind; einen Teil der vereinbarten Vergütung (Gebühr) oder Provision in Höhe des eventuellen Anteils der tatsächlich durchgeführten Dienstleistungen; und die Gesellschaft ist von jeder Haftung für die teilweise oder völlige Nichtdurchführung der erforderlichen Dienstleistungen frei.
- a) Ist der Auftraggeber Kaufmann, gehört nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden, ist der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist als Erfüllungsort Hamburg vereinbart. (b) Ist der Auftraggeber Kaufmann, gehört nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden, ist der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Hamburg vereinbart.
Der Gesellschaft bleibt vorbehalten, nach ihrer Wahl gegen den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen.
- Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 für die Gesellschaft anwendbar und sichern die Grundsätze zu Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung (Datensparsamkeit), Richtigkeit, Zeitliche Beschränkung (Speicherbegrenzung), Integrität und Vertraulichkeit sowie eine Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen für die Einhaltung(Art. 5 DSGVO).
Die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) ist in der aktuellen Version des ABl. L 119, 04.05.2016; ber. ABl. L 127, 23.05.2018. digital einsehbar unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679
(Stand Okt. 2021)